Sachkundenachweis
Gemäss eidgenössischer Tierschutzgesetzgebung müssen Hundehaltende, welche nach 1. September 2008 einen Hund erwerben und welche nicht nachweisen können, dass sie zuvor bereits einen Hund gehalten haben, einen Theoriekurs von mindestens vier Stunden besuchen, bevor sie einen Hund anschaffen dürfen. Diese Vorschrift gilt beim Erwerb von allen Hunden, unabhängig von Rasse und Grösse.
Zusätzlich muss mit jedem Hund, welcher nach 1. September 2008 erworben wird, innerhalb eines Jahres ein praktischer Trainingskurs mit mindestens vier Einheiten besucht werden.
Theoriekurse und praktische Trainingskurse können in der Übergangsfrist bis zum 1. September 2010 absolviert werden. Ab 1. September 2010 müssen dann die Theoriekurse vor dem Erwerb und die praktischen Trainingskurse jeweils innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb eines Hundes absolviert werden.
Der Theoriekurs vermittelt die Bedürfnisse eines Hundes, den richtigen Umgang mit ihm, korrektes Verhalten in der Öffentlichkeit, Kostenfaktoren, Gesundheit und deren Prophylaxe, die Gesetzgebung rund um den Hund und vieles mehr. Nach absolvieren des Theoriekurses erhält jeder Teilnehmer eine schriftliche Bestätigung.
Den praktischen Kurs müssen alle Hundhalter mit ihren Hunden besuchen. In den Lektionen werden wichtige Verhaltensregeln vermittelt im Bezug auf Begegnungen in der Öffentlichkeit, Grundkenntnisse der Hundeausbildung, sinnvolle Beschäftigung des Hundes, Bindung zum Hundehalter u.v.m. Nach absolviertem Praxiskurs erhält jeder Hundehalter den Sachkundenachweis in Form eines Ausweises. Bitte bei Anmeldung beachten, dass der Kurs zu 100% besucht werden muss.
Siehe auch Bundesamt für Veterinärwesen (BEVET)
Die OG Zürichsee bietet nach Bedarf Theorie- und Praxiskurse in Wädenswil, Clubhütte Beichlen und Männedorf, Clubhütte Widenbad, an.
Kontaktperson:
Urs Marty, Sennhüttenstr. 28E, 8903 Birmensdorf, Tel. 079 470 53 03, Mail up.marty@bluewin.ch
Instruktor an der SC Akademie für die Ausbildung von SKN-Experten
Theoriekurs
(4 Stunden, obligatorisch für Ersthundehalter):
Inhalt:
Vermittelt werden grundsätzliche Kenntnisse über die Entwicklungsgeschichte des Hundes, sein Lernverhalten, die wichtigsten Bedürfnisse und Eigenschaften eines Hundes, der tier- und altersgerechte Umgang, korrekter Haltung in der Familie, Verantwortung in der Öffentlichkeit, Gesundheit und Vorsorge, Rechtliches und vieles mehr.
Nächster Kurs bei genügenden Anmeldungen.
Praxiskurs
(4 Trainings-Lektionen à 1 Stunde, obligatorisch für Ersthundehalter und "Zweit-Hundehalter" welche nach dem 01.09.2008 wieder einen Hund erworben haben. Übergangsfrist vom 01.09.2008 - bis 01.09.2010! Ab 01.09.2010: innerhalb eines Jahres)
Inhalt:
In den Lektionen werden die wichtigsten Grundkenntnisse der Hundeausbildung und Verhaltensregeln aufgezeigt.
- Lektion 1: Hund und Auto, mit dem Hund unterwegs
- Lektion 2: Bindung und Appell, Spiel und Beruhigung
- Lektion 3: Umwelttraining, Handling, Motivation und Belohnung
- Lektion 4: Stadtspaziergang/ Begegnung mit Lärm
Bitte mitbringen:
Halsband/evtl. Brustgeschirr, Leine, Leckerli und Spielzeug, Impfbüchlein (mit Mikrochip-Nummer, wird in der 1. Stunde kontrolliert)
Nächste Kursdaten Praxis
| 1. | Wann: | 25.10 / 27.10 / 01.11. / 03.11.2011 |
| 2. | Wo: | Übungsplatz „Beichlen“, 8820 Wädenswil bzw. Sihlhalde, 8803 Rüschlikon, des SC OG Zürichsee |
| 3. | Kosten: | CHF 160.00 (inkl. Ausweis) |
| 4. | Leitung: | Urs Marty, Instruktor SKN |
| 5. | Wichtig: | Bitte beachten Sie, dass die Hunde mindestens sechs Monate alt sein sollten und alle Praxis-Stunden zwingend besucht werden müssen! |
| 6. | Anmeldung: | Fülle das entsprechende Formular aus und sende es direkt an up.marty@bluewin.ch |